Die Konferenz ist ein offener Zusammenschluss von Zentren, Lehrprogrammen und Koordinationsstellen an Universitäten, sonstigen Hochschulen und außerhalb von Hochschulen sowie Einzelpersonen im deutschsprachigen Raum, die sich mit Frauen- und Geschlechterstudien befassen.
Arbeitsprinzipien der Konferenz als Netzwerk
Die Konferenz veranstaltet regelmäßig Jahrestreffen. Diese bieten
den Einrichtungen und Einzelpersonen den Rahmen, über Fragen und Probleme
der Frauen- und Geschlechterstudien zu beraten und auf dieser Grundlage hochschulpolitisch
und allgemeinpolitisch zu agieren, z.B. Beschlüsse zu fassen und diese
zu veröffentlichen. Gegebenenfalls finden zwischen den Jahrestreffen
weitere Zusammenkünfte oder wissenschaftliche Tagungen statt.
Die Konferenz beschließt auf dem Jahrestreffen, welche Einrichtung das Treffen im darauf folgenden Jahr ausrichten wird. Diese Einrichtung übernimmt sodann für das laufende Jahr die Führung und Aktualisierung der Mitgliederliste und gibt sie anschließend an die nächste Einrichtung weiter.
Beschlüsse bei den Jahrestreffen:
Beschlussanträge sollten vorweg formuliert und an alle Einrichtungen
verschickt werden. Wenn sie von mindestens drei Einrichtungen unterstützt
werden, sind sie bei den Treffen zu behandeln und abzustimmen.
Über die Behandlung von Beschlussanträgen, die von weniger als drei
Einrichtungen unterstützt werden sowie über Ad-hoc-Anträge,
die sich im Laufe eines Treffens ergeben, entscheidet das Abschlussplenum
mehrheitlich.
Mit Mehrheit gefasste Beschlüsse werden allen Einrichtungen zur weiteren
Verwendung schriftlich zur Verfügung gestellt.
Beschlüsse zwischen den Jahrestreffen:
Sieht eine Einrichtung gemeinsamen Handlungsbedarf zwischen den Jahrestreffen,
kann sie ein schriftliches Beschlussverfahren initiieren: Eine Beschlussvorlage
wird an alle Einrichtungen per Mail versandt mit der Bitte um Zustimmung.
Wenn mehr als die Hälfte der aktuell auf der Liste befindlichen Einrichtungen
ihre Zustimmung zurückgemailt hat, wird dies allen Einrichtungen kundgetan
unter Mitteilung der Namen der Einrichtungen, die zugestimmt haben.
Als internes Kommunikationsmittel steht dem Dachverband ein Workspace
auf dem Gender Campus der Schweizerischen Hochschulen zur Verfügung.
Darüber hinaus besteht ein Aktionskomitee, das in Fällen dringenden hochschul- oder allgemeinpolitischen Handlungsbedarfs im Bereich der Bundesrepublik Deutschland die Initiative für eine öffentlichkeitswirksame Aktion ergreift, umgehend unter den Mitgliedern zur Abstimmung stellt und auf der Grundlage eines Mehrheitsbeschlusses der Einrichtungen veröffentlicht. Das Aktionskomitee wird auf dem Jahrestreffen jeweils für ein Jahr gewählt.
Dem Aktionskomitee gehören drei Personen an, die aus unterschiedlichen
Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland kommen sollen. Eine von
ihnen gehört der Einrichtung an, die als nächste das Jahrstreffen
ausrichtet. Sie übernimmt die Leitung des Komitees. Dem Aktionskomitee
sind ferner je ein Mitglied einer Einrichtung aus Österreich und der
Schweiz als Beraterinnen zugeordnet.